Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Emons Naturstein GmbH sowie die darüber angebotenen digitalen Dienstleistungen.
Die Emons Naturstein GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar.
Die Bewertung der Vereinbarkeit basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im März 2026.
Die Website orientiert sich an den Anforderungen der:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufen A und AA
- Europäischen Norm EN 301 549
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Bilder
- Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit einzelner Funktionen
- Nicht alle Kontraste erfüllen die Mindestanforderungen
- PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei
- Es stehen derzeit keine Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache zur Verfügung
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Beschreibung der Dienstleistungen
Die Website dient der Präsentation und dem Vertrieb von Natursteinprodukten, insbesondere Natursteinfliesen und verwandten Materialien.
Über die Website können Nutzer:
- sich über Produkte informieren
- Angebote einsehen
- Kontakt aufnehmen
- Anfragen oder Bestellungen tätigen
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich an uns wenden:
Emons Naturstein GmbH
Lintgesfuhr 3
53332 Bornheim-Kardorf
Telefon: 02227 / 92 10 8 – 0
E-Mail: info@emons-naturstein.de
Bitte geben Sie im Betreff „Barrierefreiheit“ an.
Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind und Ihre Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.
Zuständig ist die:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01. April 2026 erstellt.
Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
